Zeitzeugen gesucht

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Aufarbeitung

und Bewältigung

Mit den Auswirkungen des Heimaufenthaltes kämpfen viele Betroffene noch heute: Sie leiden unter den körperlichen und seelischen Folgen, außerdem verzeichnen sie materielle Nachteile im Beruf und bei der Rente. Der Aufenthalt in einem DDR-Spezialheim nahm ihnen wesentliche Zukunftschancen. Sie können unter bestimmten, eng gefassten Voraussetzungen ihre Rehabilitierung beantragen, die von den Gerichten bisher jedoch nur in Einzelfällen ausgesprochen wurde.

Allein wer im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau untergebracht war, wird seit dem Jahr 2004 in jedem Fall ohne Einzelüberprüfung rehabilitiert. 2012 richteten der Bund und die Länder den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ ein. Unabhängig von der Rehabilitierung und den damit verbundenen Entschädigungen diente er der finanziellen Unterstützung der ehemaligen Heimkinder, wenn Hilfsbedarf als Folge des Heimaufenthaltes besteht.

Folgen

der Umerziehung

Die Unterbringung in einem Umerziehungsheim prägt viele Betroffene ihr Leben lang.

Rehabilitierung

Für ehemalige Heimkinder, die in Spezialheimen untergebracht waren, besteht die Möglichkeit einer strafrechtlichen Rehabilitierung.

Fonds

Heimerziehung

Der Bund und die ostdeutschen Länder richten 2012 den „Fonds Heimerziehung in der DDR“ ein. Bis 2014 konnten ehemalige DDR-Heimkinder Hilfeleistungen bei regionalen Beratungsstellen beantragen. Mit dem Fonds war der staatliche Anspruch verbunden, das widerfahrene Leid und Unrecht in den Heimen der DDR anzuerkennen und die Folgen der Heimunterbringung immateriell und finanziell zu mildern. 

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