Am 18. Juni 2022 wurde die Wanderausstellung BLACKBOX HEIMERZIEHUNG der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof (GJWH) Torgau erstmals der Öffentlichkeit präsentiert. Die Einweihung erfolgte anlässlich des 18. Treffens ehemaliger DDR-Heimkinder in Torgau und markierte den Start der Reise des mobilen Denkzeichens an die historischen Orte der DDR-Umerziehungsheime. Vom Montag, den 20. Juni, bis Sonntag, den 26. Juni 2022 setzte die Ausstellung einen wichtigen Impuls für die lokale Auseinandersetzung mit der repressiven Heimerziehung in der DDR.
Ausstellungsdaten
Zeitraum: 20.–26. Juni 2022
Öffnungszeiten: täglich von 14 bis 17 Uhr
Ausstellungsort: Kulturbastion Torgau, Straße der Jugend 14B, 04860 Torgau
Der Eintritt ist frei.
18.06. | 11 Uhr Einweihung der »BLACKBOX HEIMERZIEHUNG«
Programm
- 11.00 Uhr Begrüßung
Gabriele Beyler, Vorstandsvorsitzende Initiativgruppe GJWH Torgau e.V. - Grußwort
Evelyn Zupke, Beauftragte der Bundesregierung für die Opfer der SED-Diktatur - 12.00 Uhr Einweihung »BLACKBOX HEIMERZIEHUNG«
Mobiles Denkzeichen als interaktiver Lernort zur repressiven DDR-Heimerziehung
Botschaften aus Gesellschaft, Wissenschaft und Politik
Einführung: Manuela Rummel, Kuratorin des Aufarbeitungsprojektes / Referentin Gedenkstätte GJWH Torgau
Anschließend gemeinsame Gespräche, Imbiss und Musik
Geschichte
Geschlossener Jugendwerkhof Torgau
Einrichtung und Funktion
Eine geschlossene Heimeinrichtung war schon lange gefordert worden – nach dem Machtantritt von Margot Honecker als Ministerin für Volksbildung wurde der Geschlossene Jugendwerkhof in Torgau 1964 schließlich eingerichtet. Seine zentrale Aufgabe war es, den Willen der Jugendlichen zu brechen. Zugleich nutzte man dafür ein Gebäude, das zuvor als Jugendgefängnis diente. So blieb die Anlage äußerlich und innerlich ein Gefängnis: Die hohe Umzäunung stand weiterhin, ebenso die vergitterten Fenster und weitere Vorkehrungen, die Fluchten verhindern sollten. Der Geschlossene Jugendwerkhof war das einzige Heim der DDR, das offiziell als „geschlossen“ galt, und er unterstand dem Ministerium direkt. „Geschlossen“ bedeutete dabei vor allem fluchtsicher. Denn harte Strafen sollten Fluchtversuche abschrecken.
Einweisung und Ankunft
In den Geschlossenen Jugendwerkhof wiesen die Behörden Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren ein. Die meisten kamen aus Spezialheimen nach Torgau. Häufig hatten sie dort versucht zu fliehen, Anweisungen verweigert, die geforderte Arbeitsleistung nicht erbracht oder Kritik an der DDR geäußert. Der Direktor bezeichnete dieses Verhalten als „gesellschaftswidrig“ – und genau das wollte die Einrichtung ihnen mit Gewalt austreiben. Nach der Ankunft in Torgau wurden den Jugendlichen die Haare geschoren, sie mussten all ihre persönliche Habe abgeben und die Heimkluft anlegen. Danach folgte Isolation: Zunächst sperrte man sie drei Tage in eine Isolierzelle. Wenn Jugendliche zum zweiten oder dritten Mal nach Torgau kamen, verlängerte sich diese Haftzeit auf bis zu zwölf Tage.
Alltag, Kontrolle und Strafen
Der Alltag in Torgau war von ständiger Überwachung, Schikanen, andauerndem Zwang und körperlicher Gewalt gekennzeichnet. Diese Methoden sollten die Jugendlichen dazu bringen, sich selbst aufzugeben und sich komplett unterzuordnen. Ein strikter Zeitplan bestimmte den Tag, und die Gruppe musste alles kollektiv erledigen – selbst den Gang zur Toilette.
Auf der sogenannten Sturmbahn hatten die Jugendlichen Sportübungen bis zur völligen Erschöpfung zu absolvieren. Außerdem verhängte die Leitung Arreststrafen, teils in Dunkelzellen oder in einem engen Raum, den Jugendliche als „Fuchsbau“ bezeichneten. Dort mussten sie sich zusammenkrümmen.
Der Geschlossene Jugendwerkhof hatte 60 Plätze, davon 20 für Mädchen. Insgesamt 4.046 Jugendliche durchliefen diese „Endstation“ des DDR-Heimsystems in der Zeit ihres Bestehens.