Durchgangsheim Demmin
Unter den Heimkindern hieß das Durchgangsheim in Demmin „Klein-Torgau“, in Anspielung auf den Geschlossenen Jugendwerkhof, so schlimm waren die Lebensbedingungen in dem Heim. Es bestand bis zum 1. September 1987 und verfügte über etwa 35 Plätze für Mädchen und Jungen vom Vorschul- bis zum Jugendalter. Wie es gängige Praxis in den Durchgangsheimen war, mussten auch hier viele Kinder und Jugendliche länger als die rechtlich erlaubten 18 Tage bleiben. In keinem Fall lag dafür die notwendige Sondergenehmigung vor.