Fonds Heimerziehung
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Zum 1. Juli 2012 richteten der Bund und die fünf ostdeutschen Bundesländer den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ ein. Grundlage dafür war der zuvor veröffentlichte Abschlussbericht einer Lenkungsgruppe der beteiligten Ministerien. Darin war nach Anhörung von Experten und Betroffenen festgestellt, dass den Kindern und Jugendlichen in vielen DDR-Heimen, vor allem in den Spezialheimen, „Leid und Unrecht“ zugefügt worden sei.
[Quelle] Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (Hg.): Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR. Bericht, März 2012, S. 4, abrufbar auf der Internetseite www.agj.de, letzter Zugriff 09/2022.
Gut zwei Jahre lang konnten ehemalige DDR-Heimkinder Hilfeleistungen bei den zuständigen Beratungsstellen beantragen. Die Anmeldefrist lief Ende September 2014 ab, eine Neubeantragung ist seitdem nicht mehr möglich.
[Bildnachweis] Archiv Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau
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Der Fonds unterstützt die Betroffenen, wenn sie erwiesenermaßen unter den Folgen ihres Aufenthalts in einem DDR-Heim leiden oder eine verminderte Rente beziehen. Er tritt als ergänzende Hilfe zu den bestehenden Leistungen der Sozialversicherung und zur Entschädigung im Rahmen der strafrechtlichen Rehabilitierung auf.
Zudem steuert er Ausgleichszahlungen zur Rente bei, wenn die Betroffenen während des Heimaufenthaltes für ihre Arbeit keine Beiträge in die Sozialversicherung der DDR einzahlen konnten oder ihre Beiträge von der Rentenversicherung nicht anerkannt werden. Die Betroffenen konnten zusätzliche materielle Hilfsleistungen beantragen. Bund und Länder übernahmen jeweils die Hälfte des Fonds.