Zeitzeugen gesucht

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System Heimerziehung

Das DDR-Heimsystem teilte die Heimkinder in zwei Kategorien ein: in die „normal Erziehbaren“ und die angeblich „Schwererziehbaren“. Für erstere existierten die Normalheime, für letztere die Spezialheime. Diese schablonenhafte Gegenüberstellung charakterisierte die Heimerziehung in der DDR. Zu den „Schwererziehbaren“ gehörten auch Kinder und Jugendliche, die als stark verhaltensgestört galten. Ende der 1980er Jahre befanden sich etwa drei Viertel der circa 30.000 Heimplätze in der DDR in den Normalheimen, ungefähr ein Viertel in den Spezialheimen. Die Eltern und die Heimkinder hatten sich in erheblichem Umfang an den Kosten für die Heimunterbringung zu beteiligen.
Gegen die Einweisung in ein Spezialheim konnten sich die Betroffenen seit der Abschaffung der Verwaltungsgerichtsbarkeit 1952 nicht mehr wehren. Die allergrößte Zahl der Einweisungen in ein Spezialheim erfolgte nur noch auf dem Wege von Verwaltungsanordnungen der Jugendhilfe. Kein Jugendgericht war mehr an dem Verfahren beteiligt. Eltern und Kinder waren damit grundlegender Rechte beraubt. Eltern konnten nur eine Verwaltungsbeschwerde bei der übergeordneten Behörde der Volksbildung in den Bezirken einreichen, also bei der Behörde, die die Einweisung in das Spezialheim selbst ausgesprochen hatte.

Normalheime

Im Heimsystem der DDR ist die Anzahl der Normalheime mit 456 von insgesamt 662 Heimen am größten. Eine Einweisung in ein Normalheim erfolgte, wenn die Versorgung der Minderjährigen aufgrund von Tod, Krankheit oder Berufstätigkeit der Eltern nicht mehr gewährleistet oder wenn aufgrund von körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt zuhause eine Fremdunterbringung angezeigt war. 

Spezialheime

Kinder und Jugendliche können in Spezialheime eingewiesen werden, wenn sie als „schwererziehbar“ oder „verhaltensgestört“ gelten. Dehnbare Begriffe, die jegliche Form unangepassten Verhaltens einbeziehen.

Zu den Umerziehungsheimen zählen Spezialkinderheime, Jugendwerkhöfe, Durchgangsheime, das Kombinat der Sonderheime für Psychodiagnostik und Pädagogisch-Psychologische Therapie und schließlich der Geschlossene Jugendwerkhof Torgau als Endstation im Erziehungssystem.

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